Mahlberg (afe). Wie kann Artenvielfalt geschützt und erhalten werden? Diese Frage stellt sich auch die Stadt Mahlberg, die mit einem Biotopverbundplan Antworten auf diese Frage finden will. Die bisherigen Ergebnisse wurden nun im Rahmen einer dritten, rund zweistündigen, Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt.
Vor zwei Jahren hatte der Gemeinderat sich zu dem Schritt des Biotopverbundplans entschieden, beauftragt wurde daraufhin das Büro „faktorgrün“ aus Freiburg. Unterstützung bei der Planung und Umsetzung erhält die Stadt auch vom Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ortenaukreis, dessen Mitglied sie seit 2021 ist. Grundlage des Biotopverbundplans ist die Novellierung des Naturschutzgesetzes 2020. Baden-Württemberg hatte sich darin freiwillig verpflichtet bis zum Jahr 2030 ein räumliches und auch funktional verbundenes Netz aus Biotopen zu schaffen, die mindestens 15 Prozent des Offenlandes der Landesfläche ausmachen.
„Wenn man das Artensterben aufhalten will, ist das eine Möglichkeit“, erläuterte Susanne Miethanner, als federführende Planerin von faktorgrün im Rahmen der dritten Öffentlichkeitsbeteiligung vergangene Woche. In Mahlberg liege der Schwerpunktbereich auf der Feldflur, wo schützenswerte Arten von Feldvögeln wie Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche beheimatet sind. Um ihren Lebensraum aufrechtzuerhalten beziehungsweise wiederaufzuwerten, können in Mahlberg bestimmte Maßnahmen in Betracht gezogen werden, wie etwa später gemähte Ackerrandstreifen oder mehrjährige Blühbrachen.
Insbesondere soll das Angebot zum Schutz für Nester und Versteckmöglichkeiten erweitert werden, da die Dichte in Mahlberg noch ausbaufähig sei, wie die Planerin festhielt. Der Fokus, des für die Gemeinde erstellten, Biotopverbundplans sieht zudem den Erhalt, sowie die Entwicklung und Aufwertung artenreicher Grünlandbestände vor, die das Zuhause eines seltenen Schmetterlings namens Wiesenknopf-Ameisenbläuling darstellen.
Ein weiterer Schwerpunkt stellt den Erhalt, die Nachpflanzung und das Anlegen neuer Streuobstbaumbestände vor. Diese sind insbesondere am Ortsrand von Orschweier zu finden, ansonsten gäbe es in Mahlberg aber nur wenig Streuobst-Schwerpunkträume, wie die Planerin festhielt.
Mit der Helm-Azurjungfer ist zudem eine seltene und besondere Libellenart am Kapuzinergraben zu finden, deshalb rücken auch die Feuchtbiotope in den Vordergrund der Planungen. „Wir empfehlen den Kapuzinergraben zu einer Verbundachse mit Gewässerrandstreifen auszubauen“, war eine der genannten Maßnahmenempfehlungen zur Optimierung des Kapuzinergrabens, wie Miethanner festhielt.
Weitere Maßnahmen bezogen sich auf den Erhalt und die Schaffung von Strukturvielfalten in der Vorbergzone, etwa durch den Rückschnitt und die Auslichtung von Gehölzbeständen. Konkrete Maßnahmen wurden in einem Maßnahmensteckbrief mit zehn Unterpunkten festgehalten, der kurz zusammengefasst vorgestellt wurde. Wie die Planerin betonte, sind „alle Maßnahmen aber freiwillig und nicht rechtlich verpflichtend, aber wünschenswert“.
Als Anreiz zur Maßnahmenumsetzung könnten Förderungen dienen, die Jan Philipp Hesemann vom LEV im Einzelnen vorstellte. Durch die Nutzung von Förderprogrammen könnte die Gemeinde etwa bis zu 70 Prozent an Förderung erhalten, selbes gelte auch für Vereine und Ortsgruppen. Für Landwirte bestehe sogar die Möglichkeit einzelne Maßnahmen mit 100 Prozent Förderung umzusetzen.
In einer anschließenden Gesprächsrunde wurden zudem weitere Maßnahmen, aber auch Kritik und Fragen der rund 15 interessierten Zuhörer erläutert, darunter Landwirte, Jagdpächter und Gemeinderäte. „Ich will einen genauen Handlungsleitfaden“, brachte etwa Bürgermeister Dietmar Benz ein, da die Meinungen insbesondere beim Thema über den richtigen Zeitpunkt für die Mahd auseinandergingen. Unterstützend und ergänzend soll dies nun mit dem LEV erörtert werden.
Der Biotopverbundplan wird nochmals Thema im Gemeinderat in der Sitzung am 10. Juli sein, was zeitgleich auch den Abschluss der Planungen signalisiert. „Wir werden das leisten, was möglich ist“, erklärte der Bürgermeister abschließend zu den kommenden Entscheidungen, welche Maßnahmen wie und wann umgesetzt werden können.