Zweiter Anlauf für Bebauungsplan „Supperten II“

Wie der BUT gibt auch der Ettenheimer Gemeinderat seine mehrheitliche Zustimmung für die erforderlichen Schritte

Ettenheim (ks). Bei einer Gegenstimme von Wolfgang Kratt und zwei Enthaltungen beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstagabend den neuen Anlauf mit den erforderlichen Schritten für den Bebauungsplan „Supperten II“.

Ein gleichlautendes mehrheitliches Ja hierfür hatte vergangene Woche bereits der Bauausschuss gegeben (wir berichteten). Warum er dem Vorhaben seine Zustimmung erneut verweigere, führte der FWV-Stadtrat auch in der Gemeinderatsitzung noch einmal aus.
Der Stein des Anstoßes für Wolfgang Kratt sind die zwischen Apostelsee und Holzmühle auf dem Nord-Süd verlaufenden Grasweg gepflanzten Hochstamm-Bäume, die zum naturschutzrechtlichen Ausgleich für das neue Baugebiet „Supperten II" durch die Stadt gepflanzt wurden. Insgesamt sind es „auf den Matten“, wie das Gebiet von den Alt-Ettenheimern genannt wird, insgesamt 100 Bäume. Sie sollten ursprünglich in den Mühlehalden in Ettenheimweiler gepflanzt werden, wären dort aber vom Auslöser der Ausgleichsmaßnahme, dem geplanten Baugebiet eben, zu weit entfernt gewesen.
„Hier werden Fakten geschaffen, ohne die rechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen“, hatte sich der FWV-Stadtrat schon im Bauausschuss ereifert, als es, wie nun im Gemeinderat, darum ging, für den Bebauungsplan „Supperten II“ die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens und die Billigung des Bebauungsplanentwurfs samt Durchführung einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beschließen. Bekanntlich war ein erster, im beschleunigten Verfahren durchgeführter Bebauungsplan nachträglich als rechtswidrig erklärt worden.

Nicht genügend Abstand
Kratt berief sich in seiner Kritik auf das geltende Recht, dass zwischen Baum und Nachbargrundstück vier Meter Abstand einzuhalten sind. Der Grasweg selbst hat aber lediglich eine Breite zwischen vier und viereinhalb Metern. 
Die Bäume, mitten im Grasweg gepflanzt, haben also nur einen Abstand zwischen zwei und 2,25 Metern zu den Nachbargrundstücken. Wie die Bäume bewirtschaftet werden sollen (Wässern, Ernten und dergleichen) - bei den Bäumen auf dem Grasweg handelt es sich nach Kratts Inaugenscheinnahme um Obst- und Nussbäume - erschließt sich Kratt schwerlich, bleiben doch vom Grasweg beidseits der Bäume gerade mal rund zwei Meter zum Befahren.
Offen bleibt auch die Frage, wie die Stadt verfahren will, wenn die von ihr angestrebten Gespräche mit den angrenzenden Grundstücksbesitzern keine Einigung ergeben. Auf solche Gesprächsergebnisse bauten Bürgermeister Metz und Bauamtsleiter Schoor. Müssen dann die Bäume wieder heraus? Oder muss die Stadt entsprechende Grundstückstreifen von den Bewirtschaftern abkaufen? Mit erforderlicher Vermessung? Sicherlich eine kostspielige Angelegenheit. „Wenn wir keine Einigung erzielen, werden wir den Plan korrigieren", kündigte Bürgermeister Metz schon in der Bauauschuss-Sitzung an und wiederholte diese Zusage auch im Gemeinderat.