Ettenheim (ks). Weil Bund und Land die zugesagten Zuschüsse für das von Berlin verfügte Angebot von Ganztags-Grundschulen nicht bezahlen (können), soll nun das Los über die Vergabe von Zuschüssen entscheiden. Mit Bruno Metz, dem Bürgermeister der „Schulstadt“ Ettenheim, unterhielt sich unser Mitarbeiter Klaus Schade.
Herr Metz, 2021 vom Bund beschlossen, im April 2024 – also drei Jahre später – wurde das Zuschuss-Programm veröffentlicht, und 2026 sollen alle Voraussetzungen erfüllt sein.
Ja, unglaublich. Der Bund beschließt, dass Eltern ab 2026 einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz für ihre Grundschulkinder haben. Dann lässt er sich drei Jahre Zeit, bis er die Richtlinien dafür erlässt und ein Programm für den zugesagten Zuschuss von 70 Prozent veröffentlicht. Die Kommunen haben dann gerade mal zwei Jahre Zeit, die Ganztagsvoraussetzungen umzusetzen – zum Beispiel Baumaßnahmen, die wir in einem komplizierten öffentlichen Verfahren ausschreiben müssen. Letztendlich haben wir Kommunen deutlich weniger als ein Jahr Zeit, um zu bauen. Das werden die meisten Kommunen nicht schaffen. Es wird einmal mehr deutlich: In den Berliner Ministerien hat man von der Praxis offensichtlich keine Ahnung.
70 Prozent Zuschuss für erforderliche Maßnahmen zur Einrichtung einer Ganztages-Grundschule waren den Schulträgern zugesagt. Jetzt, so hörte man, soll das Los entscheiden, wer eine Förderung bekommt.
Dass die Kommunen 30 Prozent der Kosten und eine Menge Arbeit aufbringen müssen, verletzt das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“). Eigentlich müsste der Bund 100 Prozent übernehmen. Der Bund hat für alle Kommunen in Baden-Württemberg eine Fördersumme von 386 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Schon am ersten Tag nach Veröffentlichung des Programms (im April 2024) gingen Anträge für rund 1,2 Milliarden Euro ein. Inzwischen, so wird vermutet, dürften die Anträge bei zwei Milliarden Euro liegen. Der Bund beschließt ein Raumprogramm und Richtlinien, die er nicht ansatzweise zu zahlen bereit ist. Und dem Land fällt nur eine Lösung ein: ein Losverfahren, wer einen Zuschuss erhält. Ein Offenbarungseid!
Ettenheim hat für die Grundschulen in Münchweier und Altdorf einen Förderantrag in Höhe von fünf Millionen Euro eingereicht. Was passiert, wenn Ettenheim beim Losverfahren nebenrunter fällt?
Das muss dann der Gemeinderat entscheiden. Die letzten Jahre bekommen wir ständig neue Aufgaben von Bund und Land auferlegt, in aller Regel ohne die erforderlichen Finanzmittel. Wenn wir die Investitionssumme für das Ganztagsprogramm ausschließlich aus städtischen Mitteln aufbringen müssten, könnten wir uns auf Jahre die Haushaltsplanberatungen sparen, bräuchten nicht mehr über Investitionen für andere wichtige Maßnahmen reden – beispielsweise für weiterführende Schulen, Kitas, Sportanlagen. Die Kosten der Kinderbetreuung haben sich in den letzten Jahren überall verdreifacht. Und Landrat Scherer spricht von einer Erhöhung der Kreisumlage um über drei Prozent zur Finanzierung der Krankenhäuser. Für Ettenheim würde das jährlich eine Million Euro mehr bedeuten.
Welche Maßnahmen sind denn erforderlich und geplant? Fünf Millionen Euro sind ja kein Pappenstiel.
Es braucht sowohl in Altdorf als auch in Münchweier zusätzliche Räume. In Münchweier soll ein zweigeschossiger Neubau mit Büros, Aufenthaltsräumen, Küche und Mensa erstellt werden. In Altdorf ist die wesentliche Maßnahme die komplette Überdachung des Innenhofs zu einem qualifizierten Aufenthaltsbereich plus Zusatzräumen. Zudem erhöht sich die Zahl der Lehr- und Betreuungspersonen.
In der Grundschule der Kernstadt gibt es seit Jahren ein flexibles Ganztagsbetreuungsangebot. Wenn diese Schule die Voraussetzungen für eine Ganztagsschule mitbringt: Wäre dann nicht denkbar, dass Eltern, die die Ganztagsschule für ihre Kinder in Anspruch nehmen wollen, ihre Kinder einfach in die Freiburger Straße schicken?
Wir wollen die Grundschulen so wohnortnah wie möglich anbieten. Deshalb unser Ziel: auch Altdorf und Münchweier ganztagsfähig zu machen. Zudem arbeitet die Grundschule in der Kernstadt jetzt schon an den Kapazitätsgrenzen.