Gemeinde investiert

Ballrechten-Dottingen verlängert Erbbaurecht für „Alten Kindergarten“

Ballrechten-Dottingen. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung  die Übernahme und Verlängerung des Erbbaurechts durch die Gemeinde für das Flurstück in der Otto-Karrer-Straße, auf dem der „Alte Kindergarten“ steht, bis zum 31. Dezember 2123 mit Beschluss genehmigt. Des Weiteren hat der  Gemeinderat die Neufassung des Erbbaurechtsvertrags für das entsprechende Flurstück beschlossen.

Bürgermeister Patrick Becker wurde gleichzeitig  rückwirkend ermächtigt, den entsprechenden Vertrag notariell abzuschließen, dieser wurde  bereits im Juli diesen Jahres notariell  unterzeichnet. Die erhöhten Anforderungen an die Kinderbetreuung haben diese Maßnahme notwendig gemacht, denn die Gemeinde  will und muss  das Angebot für die Ganztags- und Kleinkindbetreuung weiter ausbauen. Um dafür genügend Platz zu haben, hat die Gemeinde das Gebäude  „Alter Kindergarten“ von der Römisch-Katholischen Kirchengemeinde gekauft. Das Grundstück ist belastet mit einem Erbbaurecht für die Dauer von 99 Jahren seit dem Tage der Eintragung am 12. Juli 1954. Mit dem Kauf des „Alten Kindergartens“ hat die Gemeinde auch das Erbbaurecht an dem Grundstück erworben. Die Laufzeit des Erbbaurechts an dem Grundstück wurde damit bis zum 31. Dezember 2123 verlängert, der Erbbauzins wurde neu vereinbart und beträgt jährlich 11.000 Euro. Die geänderten Konditionen gelten ab dem  1. Januar 2025. Auf dem Grundstück befindet sich das Kindergartengebäude mit drei Wohnungen. Zum Kaufpreis von 450.000 Euro geht das Erbbaurecht zum 1. Januar 2025 auf die Gemeinde Ballrechten-Dottingen als Alleineigentümer über.
Zur Deckung der Kaufpreiszahlung und der derzeit schon stattfindenden Generalsanierung muss die Gemeinde einen  Investitionskredit aufnehmen, der bereits in der Haushaltssatzung 2024 veranschlagt und genehmigt wurde. Brigitta Wieber