Keine Klage gegen die Bahn

Gemeinderat March: Bebauungsplan für Benzhauser Straße 3 im Ortsteil Holzhausen

March. In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Marcher Gemeinderat ausführlich mit dem Bebauungsplan Benzhauser Straße 3 im Ortsteil Holzhausen, der dort im Ortschaftsrat ausführlich und auch kontrovers diskutiert worden war. Auch im Gemeinderat gab es Diskussionen um die Einhaltung der Grundstücksgrenze, die Höhe und Wuchtigkeit des Gebäudes und vor allem um die Park- bzw. Stellplätze.

Für die vorgesehenen 13 Wohneinheiten gibt es in der Tiefgarage zwar genügend Stellplätze, doch sind bei dem Bauvorhaben in der jetzigen Planung keine Außenstellplätze vorgesehen zum Beispiel für Besucher. Im Gemeinderat kamen Befürchtungen auf, wie auch in Holzhausen, dass die Vörstetter Straße und auch die Benzhauser Straße mit parkenden Fahrzeugen vollgestellt werden. 
Nach Abwägung vieler Möglichkeiten und vorgeschlagenen Änderungen am Bauvorhaben, die vom Ortschaftsrat eingebracht worden sind, stimmte der Gemeinderat schließlich dem Bebauungsplan zu mit dem Zusatz, dass die Dachneigung von bisher vorgesehenen 37 Grad auf 34 Grad geändert wird. Dafür sollte dann die Traufhöhe heraufgesetzt werden. Weitere Einzelheiten können bei der kommenden Offenlage eingesehen werden. 
Kurzfristig wurde in die Tagesordnung noch eine aktuelle Sachstandsinformation zum Ausbau der Rheintalbahn durch Bürgermeister Helmut Mursa aufgenommen. Die Strecke ist als Güterverkehrsstrecke parallel zur Autobahntrasse der A5 geplant und für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h vorgesehen. Die Forderungen der Gemeinde March und der Region wurden in vielen Teilen in die Planung aufgenommen, insbesondere der übergesetzliche Lärmschutz. Nicht aufgenommen wurde eine der Hauptforderungen der Gemeinden March, Reute und Vörstetten zur Brückenerneuerung über die A5. Hier wurde gefordert, dass  ein Brückenneubau vor dem Abriss der bestehenden Überführung zur Verfügung stehen soll. Dies lehnt die Bahn ab wegen dadurch entstehender Mehrkosten von über einer Million Euro. Die bisherige direkte Verbindung soll nach Planung der Bahn für etwa 14 Monate  nicht zur Verfügung stehen. 
Unter Teilnahme von Rechtsanwalt Dr. Dario Mock, der von der Gemeinde mit dem Thema beauftragt worden ist, wurden die Möglichkeiten einer Klage gegen diesen Beschluss der Bahn diskutiert. Auch eine Sammelklage der betroffenen drei Gemeinden kam zur Sprache. 
Laut Auskunft des Rechtsanwalts habe eine Klage kaum Aussicht auf Erfolg, da die Nachteile für  March und den Ortsteil Holzhausen nicht gravierend seien. Dies wäre der Fall, wenn durch den Abriss der Brücke die Ortschaft geteilt würde und keine Umfahrungsmöglichkeiten bestünden. Es seien nach dem Abriss der bisherigen Brücke bis zur Öffnung der neuen Brücke zwar der Grünschnittplatz der Gemeinde  wie auch die Nachbargemeinden Reute und Vörstetten nicht direkt erreichbar. Der Verkehr soll aber über die Brücke am Autobahnzubringer Freiburg-Nord umgeleitet werden. 
Nach eingehender Abwägung aller Möglichkeiten beschloss der Gemeinderat einstimmig mit einer Enthaltung keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bahn zu erheben. Eckhard Schöneck